Geschichte Sek 2

Wer die Gegenwart richtig verstehen und die Zukunft zweckmäßig gestalten will, muss die Vergangenheit hinreichend kennen und deuten können. Angesichts der zunehmend komplexen und unübersichtlichen Welt und der zahlreichen, sich verstärkenden Krisenerscheinungen gewinnt die intensive Beschäftigung mit der Vergangenheit strategische Bedeutung für die Bewältigung der Probleme von Gegenwart und Zukunft.

Wie Experimente geeignet sind, Erkenntnisfortschritte und Problemlösungen in Naturwissenschaft und Technik hervorzubringen, bietet die Analyse der Vergangenheit die Chance, Erkenntnisse über die Entwicklungen in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur, über ihre Ursachen und über Gestaltungsspielräume zu gewinnen.

Wie ist die Weltwirtschaftskrise seit 1929 entstanden, wie sind die Menschen ihren Herausforderungen begegnet? Welche Problemlösungen haben sie verfolgt, welche davon haben sich als erfolgreich erwiesen, welche sind gescheitert? Wie verlief die Bankenkrise des Jahres 1931? Mit welchem Maßnahmen gelang es der Politik, das Finanzwesen wieder zu stabilisieren?

Welche Ursachen hatten die Erfolge der rechtsradikalen Parteien in Deutschland und anderen europäischen Ländern nach dem Ersten Weltkrieg? Warum waren sie insbesondere in Deutschland so erfolgreich? Welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen, warum blieben sie letztendlich erfolglos?

Wie reagierten die europäischen Länder auf die gewaltigen Bevölkerungsverschiebungen und Fluchtbewegungen während des Zweiten Weltkriegs und nach seinem Ende? Wie gelang es innerhalb weniger Jahrzehnte, Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen in ihre neue Heimat zu integrieren?

Wie wichtig die Beschäftigung mit solchen Fragen, die im Zentrum eines zeitgemäßen Geschichtsunterrichts stehen, für die Orientierung in der Gegenwart und die Bewältigung der Zukunft ist, ist vor dem Hintergrund der aktuellen politischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen auf nationaler, europäischer und globaler Ebene nicht zu übersehen.

Einzig das Fach Geschichte bietet die Möglichkeit, sich diesen und weiteren Fragen und der Suche nach Antworten darauf mit ausreichender Intensität und der erforderlichen historischen Tiefendimension zuzuwenden. Nur im Geschichtsunterricht finden Schülerinnen und Schüler die Chance, auf der Grundlage breiter historischer Bezüge und wohlüberlegter Vergleiche, unter Beachtung der Andersartigkeit vergangener Epochen und fremder Kulturkreise, die Erfahrungen der Vergangenheit zu nutzen, um an der Gestaltung der Gegenwart und der Zukunft kompetent mitzuwirken.

Gleichzeitig lernen Schülerinnen und Schüler im Geschichtsunterricht Perspektiven, politische Standorte, die Glaubwürdigkeit und die Aussagekraft von Texten zu beurteilen.  Die Aufdeckung von Legenden, Lügen und Propaganda gehört zum Kerngeschäft historischen Lernens. Dadurch macht Geschichtsunterricht kritisch gegenüber einfachen Antworten, „fake news“ und gezielten Desinformationskampagnen.

Und Geschichtsunterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler zu eigenständigen, gut begründeten und verantwortungsbewussten (historischen) Urteilen. Auf diese Weise leistet der Geschichtsunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Bildungs- und Erziehungsauftrag des Gymnasiums, die Schülerinnen und Schüler zur eigenständigen Gestaltung ihres Lebens und zur verantwortungsbewussten Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft zu befähigen.

Die Unterrichtsinhalte im Überblick

Unterrichtsvorhaben 1:  Was hat Geschichte mit mir zu tun?

  • Geschichtsbewusstsein als Zusammenhang von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft

 

Unterrichtsvorhaben 2:  Wahrnehmung des Fremden und Erfahrungen mit Fremdsein in   weltgeschichtlicher Perspektive

  • „Fremdsein“ – Das Beispiel der Römer und Germanen
  • Selbst– und Fremdbilder in der Frühen Neuzeit – Amerika und/oder Afrika als Beispiele
  • 3 Fremdsein, Vielfalt und Integration – Migration am Beispiel des Ruhrgebiets im 19. und 20. Jahrhundert

 

Unterrichtsvorhaben 3:  Islamische Welt – christliche Welt: Begegnung zweier Kulturen in Mittelalter und früher Neuzeit

  • Zusammenleben zwischen Christen und Muslimen in der Gegenwart
  • Christentum und Islam im Mittelalter im Überblick
  • Die Kreuzzüge – Kriege im Namen Gottes?
  • Die arabische Kultur im Mittelalter

 

Unterrichtsvorhaben 4: Die Menschenrechte in historischer Perspektive

  • Menschenrechte in unserer Welt – Anspruch und Wirklichkeit
  • Das Zeitalter der Aufklärung – Keimzelle eines neuen Menschenbilds und Staatsverständnisses
  • Die Kodifizierung der Menschenrechte in der Französischen Revolution
  • Die Entwicklung der Menschenrechte bis in die Gegenwart

Unterrichtsvorhaben I: Nationalismus, Nationalstaat und deutsche Identität im 19. Jahrhundert

Die deutsche Nationalbewegung in Vormärz und Revolution (1815–1848); Das Deutsche Kaiserreich

 

Unterrichtsvorhaben II: Die moderne Industriegesellschaft zwischen Fortschritt und Krise 1880–1930

Die Zweite Industrielle Revolution und die Entstehung der modernen Massengesellschaft; Imperialismus – Expansion im Industriezeitalter; Erster Weltkrieg – „Urkatastrophe des 20. Jh.“ ?; Der große Crash – Die Weltwirtschaftskrise im Jahr 1929

 

Unterrichtsvorhaben III: Die Zeit des Nationalsozialismus – Voraussetzungen, Herrschaftsstrukturen, Nachwirkungen und Deutungen

Politische und ideologische Voraussetzungen des Nationalsozialismus; Die Herrschaft des Nationalsozialismus in Deutschland und Europa; Vergangenheitspolitik und „Vergangenheitsbewältigung“

 

Unterrichtsvorhaben IV: Zwischen Teilung und Einheit – Nation, staatliches Selbstverständnis und nationale Identität in Deutschland von 1945 bis heute

Aus dem Ende ein Anfang? – Deutschland 1945-1949; Nationale Identität und demokratisches Selbstverständnis unter den Bedingungen der Zweistaatlichkeit – a) Die BRD (1949-1989), b) Die DDR (1949-1989); Die Überwindung der deutschen Teilung – Ergebnis einer friedlichen Revolution

 

Unterrichtsvorhaben V: Wie kann Frieden gelingen? Ordnung und Sicherung des Friedens in der Moderne

Die Europäische Integration bis zur Gründung der EU 1992 als Garant für den Frieden

 

Unterrichtsvorhaben I: Nationalismus, Nationalstaat und deut­sche Identität im 19. Jahrhun­dert

Die deutsche Nationalbewegung in Vormärz und Revolution (1815–1848); Das Deutsche Kaiserreich

 

Unterrichtsvorhaben II: Die moderne Industriegesellschaft zwischen Fortschritt und Krise 1880–1930

Die Zweite Industrielle Revolution und die Entstehung der modernen Massengesellschaft; Imperialismus – Expansion im Industriezeitalter; Erster Weltkrieg – „Urkatastrophe des 20. Jh.“ ?; Der große Crash – Die Weltwirtschaftskrise im Jahr 1929

 

Unterrichtsvorhaben III: Die Zeit des Nationalsozialismus – Voraussetzungen, Herrschaftsstrukturen, Nachwirkungen und Deutungen

Politische und ideologische Voraussetzungen des Nationalsozialismus; Die Herrschaft des Nationalsozialismus in Deutschland und Europa; Vergangenheitspolitik und „Vergangenheitsbewältigung“

 

Unterrichtsvorhaben IV: Zwischen Teilung und Einheit – Nation, staatliches Selbstverständnis und nationale Identität in Deutschland von 1945 bis heute

Aus dem Ende ein Anfang? – Deutschland 1945-1949; Nationale Identität und demokratisches Selbstverständnis unter den Bedingungen der Zweistaatlichkeit – a) Die BRD (1949-1989), b) Die DDR (1949-1989); Die Überwindung der deutschen Teilung – Ergebnis einer friedlichen Revolution

 

Unterrichtsvorhaben V: Wie kann Frieden gelingen? Ordnung und Sicherung des Friedens in der Moderne

Multilateraler Interessenausgleich nach dem Dreißigjährigen Krieg; Die Europäische Integration bis zur Gründung der EU 1992 als Garant für den Frieden

 

Da im Pflichtunterricht des Faches Geschichte in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenzen. Lernerfolgsüberprüfungen jeglicher Art sind so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler Gelegenheit erhalten, im Fachunterricht erworbene grundlegende Kompetenzen wiederholt und in wechselnden Zusammenhängen anzuwenden.

Die Leistungsbewertung beruht auf fünf Grundsätzen.

  1. Leistungsbewertung muss für Schülerinnen und Schüler gerecht und transparent sein.
  2. Die Leistungsbewertung hat alle von den Schülerinnen und Schüler im Unterricht erbrachten Leistungen einzubeziehen: mündliche, ggf. schriftliche und praktische.
  3. Die Schülerinnen und Schüler müssen im Unterricht hinreichend Gelegenheit erhalten, die geforderten Leistungen zu erbringen.
  4. Bewertet werden Umfang und Qualität der Leistungen sowie die Art der Darstellung.
  5. Die Leistungsbewertung muss neben Reproduktion auch komplexere Leistungen berücksichtigen, z.B. die Einordnung neuer Kenntnisse in bekannte Zusammenhänge, die Betrachtung eines bekannten Sachverhalts unter einer neuen Fragestellung, die Anwendung erlernter Arbeitsweisen und Methoden, die Begründung von Urteilen, die Formulierung von Problemstellungen, die Zusammenfassung von Unterrichtsergebnissen.

Bewertung mündlicher Leistungen

Bei der Bewertung der Unterrichtsbeiträge werden die Qualität und die Kontinuität der Beiträge der Schülerinnen und Schüler erfasst. (Dabei sind der Gebrauch der Fachsprache und der sichere Umgang mit Grundbegriffen zu berücksichtigen.) Die Leistungsbewertung berücksichtigt sowohl unaufgeforderte Beiträge zum Unterrichtsgespräch als auch gezielt abgerufene Beiträge der Schülerinnen und Schüler, sowohl vorbereitete als auch unvorbereitete Beiträge. Sie bezieht sich in der Regel auf längere, zusammenhängende Beiträge eines Schülers/einer Schülerin oder einer kleinen Schülergruppe, die je nach Aufgabenstellung unterschiedliches Anforderungsniveau aufweisen können.

Zusammenhängende, selbstständig vorbereitete Beiträge in Form von Referaten können im Rahmen der Leistungsbewertung Berücksichtigung finden. Punktuelle Leistungen können jedoch die kontinuierliche Mitarbeit im Unterricht nicht ersetzen.

Das Ausbleiben spontaner Mitarbeit im Unterricht rechtfertigt nicht eine nicht ausreichende Bewertung. Das Leistungsvermögen muss vielmehr in diesen Fällen durch mehrfache, gezielt an den betreffenden Schüler/die betreffende Schülerin gerichtete Aufgabenstellungen abgeklärt werden.

Schriftliche Formen der Mitarbeit

Schriftliche Übungen können zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Die Bearbeitungszeit schriftlicher Übungen soll in der Regel 15 Minuten nicht überschreiten. Schriftliche Übungen dürfen sich nur auf begrenzte Stoffbereiche im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Unterricht beziehen. Schriftliche Übungen sind nur in begrenzter Zahl zulässig. Die Wertigkeit der Leistung bei einer schriftlichen Übung entspricht der eines längeren Beitrags zum Unterrichtsgespräch.

Die wichtigsten Bereiche der Leistungsbewertung sind:

  1. Bewertung mündlicher Gesprächsbeiträge und des Gesprächsverhaltens im Plenum und in kooperativen Arbeitsformen nach Kontinuität und Qualität (z.B. Sachverhalte darstellen, sachliche Zusammenhänge erläutern, produktive Fragestellungen entwickeln, Hypothesen formulieren, Ergebnisse präsentieren und zusammenfassen, Urteile begründen und zur Diskussion stellen, Deutungen und Urteile in Quellen und Darstellungen erläutern und diskutieren, zu Beiträgen anderer Schülerinnen und Schüler Stellung beziehen)
  2. Bewertung der Kompetenz zum Umgang mit Texten und anderen Quellen/Medien durch Anwendung erlernter Analyse–/Interpretationsschritte (z.B. identifizieren von relevanten Informationen und Kernaussagen, ermitteln von Intentionen und Perspektiven, einschätzen des Aussagewerts)
  3. Bewertung der Arbeitsmappen/Hefte (z.B. nach den Kriterien: Vollständigkeit, Gliederung, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit, sachliche Richtigkeit, Akzentuierung des Wesentlichen, sinnvolle Ergänzung durch eigenständig eruierte Materialien wie Texte und Bilder)

Weitere Formen der Leistungsbewertung

  • Vortrag der Hausaufgaben
  • Präsentation von Referaten
  • Stundenprotokolle
  • Mitarbeit in Projekten und Rollenspielen
  • Vorbereitung, Gestaltung und Auswertung von außerunterrichtlichen bzw. außerschulischen Unternehmungen

Über den Einsatz schriftlicher Formen der Leistungsbewertung entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft. Den Ergebnissen schriftlicher Leistungsbewertungen darf kein übermäßiges Gewicht (s.o.) zugemessen werden.

Die Bereiche und Kriterien der Leistungsbewertung und deren jeweilige Gewichtung ist den Lerngruppen zu Beginn eines jeden Schuljahres transparent zu machen.

Fachkonferenz Geschichte, Stand Juni 2017

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