Sicherheit bei Schulfahrten

Sicherheit bei Schulfahrten – Protokoll der Besprechung am 29.02.2012

Zeit: 13.15 – 14.45 Uhr
Teilnehmer:
Herren Wagemeyer, Kommerscheidt (BGL Lehrer)
Herren Czeranna, Knopf (BGL Eltern)
Herr Wennrich (Polizei, für das BGL zuständiger Bezirksbeamter)
Herren Zielke, Stupperich (Polizei, Verkehrsdienst)

Agenda:

  • Begrüßung, Einleitung
  • Vorstellungsrunde, Erwartungshaltungen
  • Bausteine des Konzeptes als Vorschlag
  • Inhaltliche Erarbeitung der Bausteine
  • Weitere Schritte
  • Verabschiedung

Folgende Punkte wurden besprochen und vereinbart:

  1.  Auslöser für die Besprechung
    Herr Knopf berichtet, dass er seit seiner eigenen Schulzeit bis heute immer wieder bei
    Busreisen mit sicherheitsrelevanten Problematiken konfrontiert wurde, teils durch eigene
    Erfahrung, teils durch Gespräche mit anderen Personen (Eltern, Jugendgruppenleiter, Lehrer).
    Aufgrund der organisatorischen Mängel bei der Fa. Wietis, die bei der Amelandfahrt des BGL
    in 2011 zu deutlichen Problemen geführt haben und von Eltern teilnehmender Schüler auch
    als sicherheitsrelevant eingeschätzt wurden, hat Herr Knopf seine Idee, zusammen mit den
    Lehrern des BGL ein Sicherheitskonzept für Busreisen zu erarbeiten, in der
    Schulpflegschaftsversammlung im Herbst 2011 den anwesenden Elternvertretern vorgestellt
    und erläutert. Er hat dann von der Schulpflegschaft den Auftrag bekommen, ein solches
    Konzept zusammen mit den Lehrern zu erarbeiten.
  2. Folgende Fahrten finden regelmäßig statt:

Ameland ca. 120 – 150 Schüler
St. Martin ca. 120 – 150 Schüler
Schüleraustausch Romilly
Fahrten nach Rom, London
Oberstufenkursfahrten
Tagesfahrten

3. Auswahl der Busunternehmen:
Bei den Fahrten, die von den Herren Wagemeyer und Kommerscheidt geleitet werden,
kommen i.d. Regel die Firmen Kattwinkel, Manß, Wietis und CTS (als Gesamtanbieter, in
Zusammenarbeit mit Fa. Heuel, Bergneustadt) zum Einsatz. Die Polizei zeigte sich zunächst erstaunt und dann positiv überrascht darüber, dass das BGL nahezu ausschließlich mit den heimischen Unternehmen zusammenarbeitet und erklärte, dass dies bereits 90% aller Probleme im Vorfeld bereinigen würde. Diese Zusammenarbeit sei alles andere als normal. Allein die Auswahl der Unternehmen zeigt den bereits vorhandenen hohen Sicherheitsstandard am BGL.
Die weitere Zusammenarbeit mit der Fa. Wietis (insbesondere in Bezug auf die Amelandfahrten) steht
aufgrund der Mängel in 2011 derzeit noch nicht fest. Herr Wietis hat jedoch versichert, sich für die Vorkommnisse persönlich oder schriftlich bei den Eltern zu entschuldigen (z.B. im
Rahmen der Schulpflegschaftssitzung).
Auf Nachfrage von Herrn Czeranna wird bestätigt, dass die Auswahl des Busunternehmers überwiegend in der Verantwortung des jeweiligen Fahrtleiters liegt. Eine regelmäßige Neu-Ausschreibung der Fahrten (ggf. auch mit Zusammenfassung mehrerer Fahrten) wird von den Lehrern als nicht sinnvoll erachtet, da die Unternehmer und z.T. auch die Fahrer den Lehrern persönlich bekannt sind, die Unternehmen in der Regel schon seit vielen Jahren die gleichen Fahrten durchführen und damit auch mit vielen Besonderheiten vertraut sind, wodurch die
Organisation und Durchführung der Fahrten deutlich erleichtert wird. Es werden trotzdem von
Zeit zu Zeit Vergleichsangebote anderer Busunternehmer eingeholt. Diese Angebote waren
jedoch nach Angabe der Lehrer regelmäßig nicht günstiger als die Angebote der schon
langjährig eingesetzten Busunternehmer, so dass es bisher keinen Grund gab, die Aufträge
anderweitig zu vergeben.
Die Lehrer betonen, dass sie sich bisher in der Auftragsvergabe bewusst auf die o.g.
Unternehmen beschränkt haben, um keine Kompromisse bei Qualität und Sicherheit eingehen
zu müssen. Im Gegenteil ist die Schule und sind die Lehrer eher geneigt auch einen etwas höheren Preis zu akzeptieren, wenn es der Sicherheit und der Fahrt insgesamt dient. Billigere Unternehmen zu bekommen ist kein Problem, jedoch ausdrücklich NICHT gewollt. Dieses Vorgehen wird von allen Gesprächsteilnehmern begrüßt. Aufgrund der
positiven Einschätzung der Polizei und der bisher ebenfalls überwiegend positiven Erfahrung
in der Zusammenarbeit mit den o.g. Busunternehmen wurden die Mängel bei der
Amelandfahrt in 2011 daher als Ausnahme bewertet. Herr Wagemeyer schlägt vor, der Fa.
Wietis – sofern nun zeitnah eine Entschuldigung bei den Eltern erfolgt – aufgrund der
langjährigen positiven Zusammenarbeit noch einmal eine Chance zu geben.
Zusätzliche vertragliche Vereinbarungen mit Vertragsstrafen bei Minderleistung / Mängeln
sollen daher zunächst nicht getroffen werden. (sind auch nicht nötig, da man diese Dinge bei entsprechendem Fall auf der Basis der jahrelangen Zusammenarbeit schnell und pragmatisch lösen kann und dies in der Vergangenheit bereits erfolgt ist)
Es wurde vereinbart, dass für sämtliche Fahrten, die vom BGL durchgeführt werden, ein Pool
von Busunternehmen gebildet wird (im Wesentlichen bestehend aus den o.g. Unternehmen).
Aufträge sollen ausschließlich an Unternehmen vergeben werden, die zu diesem Pool
gehören. Damit wird einerseits der Wettbewerb unter den Unternehmen erhalten, andererseits
werden nur solche Unternehmen in den Pool aufgenommen, die sich durch Zuverlässigkeit,
hohe Sicherheitsstandards und Qualität auszeichnen. Genau dieser Pool wurde aus unserer Sicht nicht vereinbart. Sehr wohl haben wir uns dafür ausgesprochen eine Stamm/Pool von Unternehmen zu haben, die vorzugsweise mit Aufträgen bedacht werden. Diesen Stamm an Unternehmen möchten wir auch gern der Lehrerkonferenz vorstellen, damit alle Kolleginnen und Kollegen – sofern möglich – Busse aus diesem Stamm bestellen. Dabei handelt es sich in geschätzten 80% der Fälle um die o.g. Unternehmen. Häufig hat die Schule jedoch keinen Einfluss auf die Auswahl der Busunternehmen (bspw. wenn über CTS gebucht wird), so dass ein fester Pool aus unserer Sicht keinerlei Sinn macht und kontraproduktiv ist.
Ein etwaiger Einsatz von Subunternehmern muss/wird rechtzeitig und unter Angabe des
eingesetzten Subunternehmers vom beauftragten Busunternehmen bekannt gegeben werden.

4. Kooperation mit der Polizei
Die Polizei (Verkehrsdienst) ist bereit, bei rechtzeitiger Vorankündigung vor der Abfahrt
Kontrollen von Fahrer(n) und Fahrzeug(en) durchzuführen. Dies sollte jedoch nicht der Regelfall für jede einzelne von der Schule durchgeführten Fahrt sein.
Sofern die Polizei nicht zur Verfügung steht, werden uns von der Polizei Checklisten zur
Verfügung gestellt, anhand derer auch die Fahrtbetreuer des BGL wesentliche
sicherheitsrelevante Punkte prüfen können (z.B. das Vorhandensein von Nothämmern und
Feuerlöschern usw.).
Der Verkehrsdienst der Polizei soll zukünftig regelmäßig über anstehende Fahrten unter
Angabe des beauftragten Busunternehmers informiert werden. Kontrollen sollen jedoch vorwiegend dann durchgeführt werden, wenn auch vom eigentlichen Unternehmen beauftragte Subunternehmer Teile des Transports übernehmen. Die Information muss spätestens 1 Woche vor Fahrtbeginn erfolgen; für die Kontrolle werden ca. 30 Minuten benötigt.
Während dieser Zeit soll noch kein Beladen und Zusteigen stattfinden. Die Busunternehmer sind hierüber zu informieren und müssen rechtzeitig am Abfahrtort bereitstehen, so dass es aufgrund der Überprüfung zu keiner Verzögerung bei der Abfahrt kommt.
Insbesondere bei der Abfahrt von der / Rückkehr zur Saarlandstraße ist es in der
Vergangenheit z.T. zu unübersichtlichen Verkehrssituationen gekommen (an- und abfahrende
Eltern, Parkplatzsuche, Gepäckbe- und entladung). Die Polizei ist ebenfalls bereit, bei Bedarf
auch zur Überwachung des öffentlichen Verkehrsraumes bei Abfahrt und Rückkehr zur
Verfügung zu stehen (bei rechtzeitiger Voranmeldung). Herr Wennrich bittet aber darum,
wenn irgend möglich die Abfahrt / Rückkehr insbesondere bei größeren Fahrten aus dem
öffentlichen Verkehrsraum herauszunehmen und z.B. auf den Schützenplatz oder auf
vergleichbare geeignete Orte zu verlagern. Herr Wagemeyer hat zugesagt, die Abfahrt bei der
Amelandfahrt versuchsweise auf den Schützenplatz zu verlagern.
Nach Angabe von Herrn Kommerscheidt kommt es aber auch bei solchen Abfahrtorten zu
unübersichtlichen Situationen: auch die Abfahrt nach St. Martin vom Hellwegparkplatz hat
sich bisher als schwierig erwiesen, die nun erfolgte versuchsweise Verlagerung zum Bahnhof
hat zu keiner Verbesserung geführt.

5. Sicherheitsbeauftragter
Bei jeder Fahrt soll eine Begleitperson bestimmt werden, die insbesondere vor und während
der Fahrt auf die Einhaltung der Sicherheitsaspekte achtet und bei Bedarf auch im Vorfeld
den Fahrtleiter bei der Planung entsprechend unterstützt (z.B. durch Übernahme der
Terminkoordination mit der Polizei). Bei kleineren Fahrten kann dies auch durch den
Fahrtleiter selbst erfolgen. Jede Fahrt verfügt über einen verantwortlichen Leiter, der auch jetzt schon Sicherheitsaspekte beachtet. In Zukunft kann gern die Checkliste der Polizei zur Unterstützung hinzugezogen werden.

6. Erstellung eines Leitfadens
Die wesentlichen Punkte inkl. der unter Punkt 4 erwähnten Checkliste sollen in einem
Leitfaden zusammengefasst werden, der dann jedem Fahrtleiter und Sicherheitsbeauftragten
zur Verfügung gestellt wird. Herr Knopf hat zugesagt, einen Entwurf zu erstellen und mit
Lehrern und Elternvertretern abzustimmen.
Thomas Knopf
11.03.2012

Verteiler:
– Teilnehmer
– Frau Meyer
– Frau Schnippering
– Frau Gonserowski-Spintge

 

  • Archive

© 2023 Bergstadt-Gymnasium Lüdenscheid