Das Fahrtenprogramm des Bergstadt-Gymnasiums Lüdenscheid ist wesentlicher Bestandteil des Schullebens und aufgrund seiner internationalen Ausrichtung leistet es einen bedeutenden Beitrag zur demokratischen Erziehung junger Menschen in einem geeinten Europa. Fest verankert findet es sich zudem im Leitbild unserer Schule und wird somit von allen an schulischen Entscheidungsprozessen beteiligten Gremien unterstützt und darüber hinaus ausdrücklich begrüßt.
Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 16.11.2012 veränderten sich die Koordinaten für bestehende Fahrtenprogramme und –konzepte. Lehrerinnen und Lehrern haben künftig Anspruch auf Erstattung der anfallenden Reisekosten (Reise- und Übernachtungskosten). Die bisherige Praxis der Verzichtserklärung auf die Erstattung von Reisekosten ist nicht mehr zulässig. Im Juni dieses Jahres wurden die überarbeiteten Richtlinien für Schulfahrten durch das MSW des Landes NRW veröffentlicht. Diese enthalten einige Neuerungen. Neu ist unter anderem, dass Schulkonferenzen ein Fahrtenprogramm im Rahmen der zur Deckung der Reisekostenvergütung der Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Mittel für jeweils ein Schuljahr festlegen. Dienstreisen aus Anlass der Begleitung von Schulfahrten dürfen nur noch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Reisekostenmittel (Landesmittel zuzüglich Drittmittel) genehmigt werden.
Das Bergstadt-Gymnasium Lüdenscheid hat auf dieser Basis ein Fahrtenkonzept entwickelt, dass das bestehende Fahrtenprogramm in seiner Vielfalt und Breite erhalten soll. Bei diesem Konzept gelten die Grundsätze der erneuerten Richtlinien für
Schulwanderfahrten (BASS 14 – 12 Nr.2) *1 sowie der Erlass zur Inanspruchnahme von Freiplätzen (MSW 07.06.2005) *2 .
*1 https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulfahrten/Kontext/2013-4-26-RdErl_-Richtlinien-fuer-Schulfahrten.pdf (Stand 12.07.2013)
Die Inanspruchnahme eines vom Reiseveranstalters und Busunternehmers angebotenen Freiplatzes ist entgegen der Praxis der vergangenen Jahre nun explizit gewünscht. Diese Inanspruchnahme durch eine die Fahrt begleitende Lehrkraft nach vorheriger Genehmigung des Schulleiters, der Schulleiterin ist unbedenklich. Bedenklich hingegen ist es, einen derartigen Freiplatz in den Verhandlungen mit dem Reiseveranstalter offensiv einzufordern. Die Praxis der vergangenen Monate hat jedoch gezeigt, dass die Reiseveranstalter mit diesem Aspekt nun selber offensiv umgehen und Freiplätze explizit und ohne jegliche Aktivität der Lehrkraft anbieten. *3
*3 Vgl. Erlass MSW zur Inanspruchnahme von Freiplätzen bei Klassenfahrten, 07.06.2005
Hier gelten mit sofortiger Wirkung die neuen Richtlinien zur Planung und Vorbereitung (Punkt 2, Richtlinien für Schulfahrten, BASS 14 – 12 Nr. 2) von Fahrten:
Die Punkte a – c der Prioritätenliste bedürfen der Zustimmung aller am Entscheidungsprozess beteiligten Gremien. Punkt d ist davon ausgenommen.
Hier gelten mit sofortiger Wirkung die neuen Richtlinien zur Genehmigung (Punkt 3, Richtlinien für Schulfahrten, BASS 14 – 12 Nr. 2) von Fahrten:
Kostenneutrale Fahrten können grundsätzlich genehmigt werden.
Die Reisekosten sind von den Lehrkräften innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Fahrt schriftlich zu beantragen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf Erstattung der Kosten. Für die Erstattung ist der den neuen Richtlinien angehängte Vordruck zu verwenden.
Unbedenklich sind zudem
„Zuschüsse schulischer Fördervereine, sofern keine spezielle Fahrt oder keine spezielle Lehrkraft bezuschusst wird, mithin die volle Dispositionsfreiheit der Schule über den Zuschuss erhalten bleibt. Ein Prüfungsrecht der einzelnen Lehrkraft, ob vorhandene Reisekostenmittel der Schule letztlich vom Land oder vom schulischen Förderverein zur Verfügung gestellt worden sind, gibt es nicht.“ *4
*4 Vgl. Erlass MSW zur Inanspruchnahme von Freiplätzen bei Klassenfahrten, 07.06.2005
Ist die Finanzierung einer Fahrt gesichert, so sind Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihrer Dienstpflichten zur Teilnahme an einer genehmigten Klassenfahrt verpflichtet.
Der Förderverein des Bergstadt-Gymnasiums Lüdenscheid erklärt sich ausdrücklich dazu bereit, einen Puffer über die vom Land zur Verfügung stehenden Mittel hinaus in Höhe von ——- Euro zur Sicherung der Fahrten zur Verfügung zu stellen, sollten die Mittel einmal nicht ausreichen. Auf der Grundlage der derzeit zur Verfügung gestellten Mittel des Landes NRW sehen wir eine Inanspruchnahme dieses Sicherheitspuffers jedoch als nicht notwendig an. Diese Sicherheit durch den Förderverein ist jedoch ein wesentlicher Baustein des Programms. Diese Gewährleistung durch den Förderverein spiegelt noch einmal die hohe Bedeutung des Fahrtenprogramms im Rahmen unseres Schulprogramms.
In absoluten Ausnahmefällen besteht auch weiterhin die Möglichkeit eines freiwilligen Verzichts der Lehrkraft auf Reisekostenerstattung, um eine Klassenfahrt zu ermöglichen. Dabei gilt folgendes:
„Gemäß § 3 Abs. 8 Landesreisekostengesetz können Lehrkräfte wie alle anderen Landesbediensteten freiwillig auf die Erstattung der ihnen zustehenden Reisekostenvergütung verzichten und damit das Reisekostenkontingent der Schule entlasten. Die Erklärung kann nur freiwillig erfolgen. Sie kann gegenüber der Schulleitung bis zum Antritt der Fahrt schriftlich abgegeben werden und ist unwiderruflich. Die Möglichkeit eines freiwilligen Verzichts auf Erstattung der Reisekosten wurde auch in den Urteilendes BAG und des OVG Münster ausdrücklich bestätigt. Hingegen wurde die langjährige Verwaltungspraxis, bei der Genehmigung von Schulfahrten Verzichtserklärungen formularmäßig und damit systematisch abzufragen als unzulässige Rechtsausübung des Dienstherrn bewertet.“
Die Ausführungen bzw. Erläuterungen zur Richtlinie sind zu finden unter (S. 3):
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulfahrten/2013-04-26_Kurzerlaeuterungen_Aenderungen_der_WRL.pdf
Das Bergstadt-Gymnasium Lüdenscheid freut sich ausdrücklich durch die oben genannten Maßnahmen und Eckpunkte unseres Fahrtenkonzepts auch auf der Basis der neuen Erlasslage unser Fahrtenprogramm in seiner Breite und Vielfalt sichern und auch für die Zukunft erhalten und gewährleisten zu können.
Anlage
– Übersicht über die Fahrten/Kosten –
– Richtlinien für Schulfahrten (BASS, 14 – 12 Nr. 2) –
– Erlass MSW zur Inanspruchnahme von Freiplätzen bei Klassenfahrten, 07.06.2005 –
– Antrag auf Erstattung der Reiskosten für Schulwanderfahrten
Download:
https://bergstadt-gymnasium.de/wp-content/uploads/2015/07/Fahrtenkonzept.doc
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